Zur obligatorischen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung einer Geldbusse in Höhe von 1'400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhä...

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Main Author: Sarah Progin-Theuerkauf
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2017-11-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/1443
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spelling doaj-ab18c9df0db04a86b792f65860c9a96c2020-11-25T02:40:23ZdeuDaniel Huerlimannsui-generis2297-105X2017-11-0110.21257/sg.31Zur obligatorischen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am gemischten SchwimmunterrichtSarah Progin-Theuerkauf0Universität Fribourg Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung einer Geldbusse in Höhe von 1'400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Der nachfolgende Beitrag fasst das Urteil, das nur in französischer Sprache erhältlich ist, zusammen und bewertet es. https://sui-generis.ch/article/view/1443
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