Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes
Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzi...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Article |
Language: | German |
Published: |
Technische Universität Chemnitz
2009
|
Subjects: | |
Online Access: | http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:ch1-200900501 https://monarch.qucosa.de/id/qucosa%3A19098 https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19098/attachment/ATT-0/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19098/attachment/ATT-1/ |
Summary: | Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben. |
---|