Die Deutsche Bundesbank im Verfassungsgefüge des Grundgesetzes

Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzi...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Gramlich, Ludwig
Format: Article
Language:German
Published: Technische Universität Chemnitz 2009
Subjects:
Online Access:http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:ch1-200900501
https://monarch.qucosa.de/id/qucosa%3A19098
https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19098/attachment/ATT-0/
https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19098/attachment/ATT-1/
Description
Summary:Die Deutsche Bundesbank ist die erste Währungs- und Notenbank, die in einer deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, erwähnt wird. Ihr (ursprünglicher) Status, dessen nähere Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber obliegt, ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Einrichtung zu wesentlichen Verfassungsprinzipien wie Bundes- und Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, die auch bei einer Einbeziehung in EG-Strukturen bedeutsam bleiben.