Europäische Zentralbank und Art. 24 Abs. 1 GG : Zugleich ein Beitrag zu Herkunft und Reichweite dieser Verfassungsbestimmung
Die erste Diskussion Anfang der 70er Jahre über die Errichtung einer Währungsunion bzw. einer Europäischen Zentralbank warf aus deutscher Sicht die Frage auf, ob eine Beteiligung hieran auf der (damals alleinigen) Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG rechtlich möglich sei. Die als juristische Dissertatio...
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ndltd-DRESDEN-oai-qucosa-de-qucosa-191462021-03-30T05:05:58Z Europäische Zentralbank und Art. 24 Abs. 1 GG : Zugleich ein Beitrag zu Herkunft und Reichweite dieser Verfassungsbestimmung urn:nbn:de:bsz:ch1-200900997 3-7890-0446-4 ger Die erste Diskussion Anfang der 70er Jahre über die Errichtung einer Währungsunion bzw. einer Europäischen Zentralbank warf aus deutscher Sicht die Frage auf, ob eine Beteiligung hieran auf der (damals alleinigen) Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG rechtlich möglich sei. Die als juristische Dissertation von der Universität Würzburg angenommene Arbeit erörtert zunächst die Herkunft der Verfassungsbestimmung vor allem aus Überlegungen der Europa-Bewegung, beschreibt und bewertet in einem zweiten Schritt bestimmte Anwendungsfälle und geht sodann auf einen Wandel in der Auslegung des Art. 24 Abs. 1 GG, wobei auch ähnliche Vorschriften in den Verfassungen anderer EG-Staaten herangezogen werden. Auf dieser Grundlage wird schließlich konkret dargelegt, dass die Errichtung eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems im Hinblick auf das politische Gewicht und die rechtlichen Konsequenzen die Grenzen der Ermächtigung des Art. 24 Abs. 1 GG sprengen würde. Die spätere Entwicklung - Einfügung eines neuen Art. 23 GG als Basis auch der mit dem Vertrags von Maastricht formell eingeleiteten Errichtung des ESZB - hat diese Wertung bestätigt, indem die neue Vorschrift insoweit verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat (statt wie nach Art. 24 Abs. 1 nur ein "einfaches" Vertragsgesetz) fordert. info:eu-repo/classification/ddc/330 ddc:330 info:eu-repo/classification/ddc/340 ddc:340 Deutschland / Grundgesetz Europarecht Europäische Zentralbank Innerstaatliches Recht Verfassungsrecht Europäisches Gemeinschaftsrecht Gramlich, Ludwig Technische Universität Chemnitz Nomos Verlagsgesellschaft 2009-06-18 Schriftenreihe Europäische Wirtschaft ; 98 info:eu-repo/semantics/openAccess doc-type:book info:eu-repo/semantics/book doc-type:Text https://monarch.qucosa.de/id/qucosa%3A19146 https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-0/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-1/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-2/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-3/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-4/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-5/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-6/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-7/ https://monarch.qucosa.de/api/qucosa%3A19146/attachment/ATT-8/ |
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Die erste Diskussion Anfang der 70er Jahre über die Errichtung einer Währungsunion bzw. einer Europäischen Zentralbank warf aus deutscher Sicht die Frage auf, ob eine Beteiligung hieran auf der (damals alleinigen) Grundlage des Art. 24 Abs. 1 GG rechtlich möglich sei. Die als juristische Dissertation von der Universität Würzburg angenommene Arbeit erörtert zunächst die Herkunft der Verfassungsbestimmung vor allem aus Überlegungen der Europa-Bewegung, beschreibt und bewertet in einem zweiten Schritt bestimmte Anwendungsfälle und geht sodann auf einen Wandel in der Auslegung des Art. 24 Abs. 1 GG, wobei auch ähnliche Vorschriften in den Verfassungen anderer EG-Staaten herangezogen werden. Auf dieser Grundlage wird schließlich konkret dargelegt, dass die Errichtung eines gemeinschaftlichen Zentralbanksystems im Hinblick auf das politische Gewicht und die rechtlichen Konsequenzen die Grenzen der Ermächtigung des Art. 24 Abs. 1 GG sprengen würde. Die spätere Entwicklung - Einfügung eines neuen Art. 23 GG als Basis auch der mit dem Vertrags von Maastricht formell eingeleiteten Errichtung des ESZB - hat diese Wertung bestätigt, indem die neue Vorschrift insoweit verfassungsändernde Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat (statt wie nach Art. 24 Abs. 1 nur ein "einfaches" Vertragsgesetz) fordert. |
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europäische zentralbank und art. 24 abs. 1 gg : zugleich ein beitrag zu herkunft und reichweite dieser verfassungsbestimmung |
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Technische Universität Chemnitz |
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